Die Nichtteilnahme an Trainings berechtigt nicht zur Rückerstattung oder Beitragsermässigung. Absenzen ab 30 Tagen, infolge Krankheit oder Unfall, werden
gegen einen entsprechenden Nachweis mittels Trainingsgutschrift zu 80% vergütet. Absenzen infolge Ferien werden in keiner Weise berücksichtigt.
Die Benützung der Einrichtungen sowie die Teilnahme an Trainingseinheiten erfolgt auf eigene Gefahr.
BOXEN BERN GmbH lehnt jegliche Haftung für Schäden (insbesondere bei Unfall und Diebstahl) ab.
Kunden, die sich nicht an die geltenden Regeln und Anweisungen der Trainer halten, werden ohne Anspruch auf Rückerstattung des Trainingslokals
verwiesen.
Das Abonnement ist persönlich und kann in keinem Fall auf eine Drittperson übertragen werden.
Im Preis sind 3 Wochen Sommerpause, 2 Wochen Winterpause sowie allg. Feiertage, in denen der Boxkeller geschlossen ist, inbegriffen. Die Ferien werden
frühzeitig kommuniziert.
Das Abonnement verlängert sich bei Ablauf automatisch, wenn bis Ende der Abonnementsgültigkeit keine schriftliche
Kündigung durch den Kunden erfolgt. Eine nachträgliche Stornierung ist gegen eine Gebühr von CHF 150.00 möglich, allerdings nur, wenn mit dem Abonnement noch keine Eintritte verbucht
wurden.
Es erfolgt in keinem Fall eine (Teil-)Rückerstattung des Abonnementpreises.
Änderungen im Stundenplan und Absagen von Trainingseinheiten wegen zu geringer Teilnehmerzahl sind der BOXEN BERN GmbH vorbehalten